Der Fachbereichsrat auch FbR genannt, berät in Angelegenheiten von grundsätzlicher Bedeutung des eigenen Fachbereichs. An der FRA-UAS gibt es für jeden der vier Fachbereiche einen Fachbereichsrat, in dem der Vorsitz sich aus dem Dekanat zusammenstellt. Er besteht aus insgesamt 11 Mitgliedern, die sich in sechs Professor/-innen, ein Mitarbeiter/-in und vier Studierenden aufgliedern.
Seine Zutständigkeitsfelder sind:
Erlass der Prüfungsordnungen
Abstimmung über Forschungsvorhaben
Vorschläge für die Entwicklungsplanung
die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen.
Unser Ziel ist es, die Plätze der Studierenden zu besetzen und im Wohle der Studierenden zu agieren.
Weitere Informationen zu dem Fachbereichsrat des Fachbereiches 1, findest du unter: